Ihre Rückerstattung wartet.
Wir helfen Ihnen dabei

Viele Unternehmen zahlen jedes Jahr zu viel Strom- und Energiesteuer. Dabei können sie einen Großteil davon vom Staat zurückfordern. Wir sind Ihr Partner, um diesen Prozess so einfach wie möglich abzuwickeln.

  • Erstattungen möglich für Strom, Heizöl, Erd- und Flüssiggas
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, sowie der Land- und Forstwirtschaft
Direkt Kontakt aufnehmen

Warum jetzt handeln?

Seit 2024 gilt:
  • Die Erstattungen für Stromsteuer wurden für die Jahre 2024 und 2025 vervierfacht
  • Deshalb profitieren jetzt auch schon kleine Betriebe von der Rückerstattung

Wenn Sie jetzt nicht handeln,
verschenken Sie bares Geld.

Beispielrechnung

So viel Geld können Sie zurückholen:
100.000 kWh / Jahr → 1.750 € Erstattung
250.000 kWh / Jahr → 4.750 € Erstattung
500.000 kWh / Jahr → 9.750 € Erstattung

Wir sind die Fachexperten und übernehmen für Sie:

  • Anspruchsprüfung
  • Berechnung und Einreichung der Erstattungsanträge
  • Übernahme des Schriftverkehrs mit dem Hauptzollamt
  • Prüfung der Erstattungsbescheide
Wir sorgen dafür, dass Sie das Geld erhalten, das Ihnen zusteht – rechtssicher, effizient und unkompliziert.

So einfach funktioniert es

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch – in nur 1 Minute:
  • Verbrauch eingeben
  • Branche angeben
  • Kontaktdaten eintragen
  • fertig
Sie erhalten Ihre persönliche
Rückmeldung von OBIStaR
Erstattung anfragen

Diese Unternehmen des Produzierenden Gewerbes profitieren von der Erstattung

  • Bäcker, Fleischer, Ernährung und Tabak
  • Baugewerbe
  • Bergbau/Gewinnung von Steinen und Erden
  • Büromaschinen, Mechanik, Optik
  • Chemieerzeugnisse
  • Energie- und Wasserversorgung
  • Fahrzeugbau
  • Glas, Keramik, Steine
  • Gummi und Kunststoff
  • Leder- und Textilverarbeitung
  • Metall, Maschinenbau
  • Möbel, Schmuck
  • Papier und Druck
  • Recycling
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Elektrolyse, Chemische Reduktionsverfahren

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Jährlicher Verbrauch aller betrieblichen Abnahmestellen